27. Januar 2026
Erste Tabaktestverkäufe in Wittenbach zeigen, dass der Jugendschutz gemäss neuem Tabakgesetz zu wenig eingehalten wurde.
Im vergangenen Dezember führte die Stiftung Suchthilfe in Wittenbach erstmals Testkäufe von Tabak- und Nikotinprodukten durch. Die Resultate zeigen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht durchgehend eingehalten werden: Von neun getesteten Verkaufsstellen verkauften drei Nikotinprodukte an Minderjährige. Jede Verkaufsstelle wurde zweimal hintereinander überprüft. Bei insgesamt 18 Testkäufen kam es in fünf Fällen zu illegalen Verkäufen. Dies zeigt, dass das neue Tabakproduktegesetz noch nicht überall konsequent umgesetzt wird. Annamaria Farkas, Gemeinderätin und Co-Vorsitzende des Ressorts Gesellschaft hält fest: «Diese Resultate sind nicht zufriedenstellend.»

Sensibilisierung der Verkaufsstellen

Ziel der Testkäufe ist nicht in erster Linie die Sanktionierung, sondern die Sensibilisierung der Verkaufsstellen. Die betroffenen Betriebe wurden über die Ergebnisse informiert und auf ihre gesetzliche Verantwortung hingewiesen. „Die kommenden Testkäufe sollen aufzeigen, inwiefern die Sensibilisierungsmassnamen Wirkung zeigen und wo gegebenenfalls weitere Unterstützungsbedarf besteht“, sagt Farkas. Für einen nachhaltigen Jugendschutz seien jedoch alle Beteiligten gefordert. „Verkaufsstellen, Eltern, Schule, Jugendarbeit, Gemeinde – wir tragen alle eine Verantwortung.“

Jugendschutz als langfristige Aufgabe

Die Gemeinde Wittenbach wird auch künftig in Zusammenarbeit mit der Stiftung Suchthilfe Testkäufe durchführen. Gleichzeitig bleibt der kontinuierliche Dialog mit Jugendlichen im Rahmen der Offenen Jugendarbeit ein zentraler Bestandteil der Präventionsarbeit. «Jugendschutz ist keine einmalige Aktion, sondern eine langfristige Aufgabe», betont Farkas.

Tabakgesetz

Seit Oktober 2024 gilt das neue Tabakproduktegesetz. In der ganzen Schweiz dürfen damit Tabak- und Nikotinprodukte inklusive E-Zigaretten, Snus und Vapes nur noch an Personen ab 18 Jahre verkauft werden.