Anpassung Grundbedarf per 01.01.2027
Der Gemeinderat hat entschieden, den Grundbedarf für Personen mit Sozialhilfe und für Asylsuchende per 1. Januar 2027 zu erhöhen. Dabei folgt der Rat den Empfehlungen der Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe sowie des Verbands der St. Galler Gemeindepräsidien. Die Erhöhung beläuft sich auf 2.9% über alle Tarife hinweg und soll die Teuerung ausgleichen. Der aktuell gültige Grundbedarf ist seit dem Jahr 2023 unverändert. Die entsprechenden Mehrkosten durch die Anpassungen fliessen in das Budget 2027 ein.
Kinderhütedienst im Familienwerk
Der Kinderhütedienst beim Familienwerk wurde in einer einjährigen Projektphase erprobt. Nun liegt die Auswertung darüber vor. Es zeigte sich, dass sich ein solches Angebot organisatorisch umsetzen lässt. Der effektive Bedarf in der aktuellen Form jedoch fiel geringer aus als erwartet. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auf Antrag hin entschieden, das Angebot des Kinderhütedienst einzustellen. Nun soll der Fokus auf die bereits bestehenden Angebote wie Tagesfamilien, der Verein Spielgruppen und das Peter Pan sowie das Cavallino gelegt werden.
Arbeitsgruppe Informatik
Die gemeinsame Klausurtagung des Gemeinderats und den Bereichsleitungen vom 17. Juni 2026 befasste sich umfangreich mit den Themen Informatik und Digitalisierung. Dabei wurden durch drei Inputreferate die zukünftig notwendigen Handlungsfelder für die Gemeindeverwaltung aufgezeigt. Als Startpunkt für die Bearbeitung der damit verbundenen Punkte hat der Rat nun eine kleine Arbeitsgruppe einberufen. Sie soll die weiteren Ziele und den Weg zu diesen definieren und anpacken. Ziel ist, die anstehenden Digitalisierungsschritte des Kantons in die Gemeinde Wittenbach einzubinden und die stetige Weiterentwicklung mitzutragen.
Volksinitiative Schulentwicklung – Feststellung Resultate
Der Gemeinderat Wittenbach hat mit Beschluss unter Anwendung von Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen das endgültige Ergebnis der Abstimmung über die Volksinitiative «Schulentwicklung für unsere Kinder» vom 14. Juni 2026 festgestellt. Mit diesem rein formellen Akt sind die Arbeiten im Zusammenhang mit der Abstimmung zur Volksinitiative nun vollständig abgeschlossen.

