Die Gefahr von grossflächigen Flur- und Waldbränden ist im ganzen Kantonsgebiet sehr hoch. Ab Freitag 17.07.2026, 12 Uhr, gilt deshalb im ganzen Kanton ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Oberstes Ziel ist es, Menschen und Natur zu schützen. Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage.
- Machen Sie keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
- Entzünden Sie kein Feuerwerk.
- Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
- Bei Nichteinhalten drohen Bussen.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.sg.ch/trockenheit .
Weiter hat das Amt für Natur, Jagd und Fischerei mit Verfügung vom 14. Juli 2026 ein Betretungsverbot von Fliessgewässern im Kanton St. Gallen erlassen. Die aussergewöhnlich geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen beeinträchtigen die Lebensbedingungen der Fische und anderen Wasserlebewesen in den betroffenen Fliessgewässern erheblich.
Dadurch ist das Betreten und Befahren von Gewässern durch Personen sowie das Einbringen oder Führen von Tieren an den durch das Amt für Natur, Jagd und Fischerei markierten Gewässerabschnitten verboten. Für die Gemeinde Wittenbach ist insbesondere der Abschnitt der Sitter von St.Gallen bis Häggenschwil von Bedeutung. Bitte betreten Sie die markierten Bereiche nicht.
Die vollständige Verfügung ist dieser Meldung angefügt.


