Mit Schreiben vom 28. August 2026 teilt mir Herr Bruhin im Namen des Gemeinderats mit, dass dieser nicht auf den Antrag für ein Moratorium eingehen wird. Dieses fordert im Auftrag von 115 Unterzeichnenden einen Marschhalt der Planung von Fahrbahnverengungen im 450-Meter-Streckenteil der Bruggwaldstrasse. Aufgrund des tödlichen Velounfalls in der Zone 30 bei der Fahrbahnverengung auf Höhe Haus Nr. 27 sollte einstweilen die Unbedenklichkeit von solchen «Möblierungen» für Velofahrer auf der abschüssigen Fahrbahn abgeklärt werden. Herr Bruhin macht mir in diesem Schreiben zudem den Vorhalt, dass ich den tragischen Unfall für meine eigenen Interessen instrumentalisiert habe. Diesen Vorwurf kann ich mit der Begründung von mir weisen, dass das Moratorium zur Verkehrssicherheit der Velofahrer beitragen soll.
Ein Moratorium wäre für beide Seiten wichtig gewesen, um den Prozess der Planung vorläufig zu sistieren, bis die Unfallursachen definitiv geklärt sind. Damit hat der Gemeinderat leider verpasst, aufzuzeigen, ob die Unbedenklichkeit von Fahrbahnverengungen bezüglich Veloverkehr beim vorliegenden Gefälle gegeben ist.
Dr. med. dent. Fritz Füllemann
Wittenbach
"Kein Wille zur Abklärung der Velo-Verkehrssicherheit"
| Region Wittenbach
| Wittenbach, Häggenschwil, Muolen
| vor 20 Stunden
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